§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über Social-Media-, Content-, Marketing- und Agenturdienstleistungen.
(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektabsprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt für den Kunden je nach Angebot insbesondere folgende Leistungen:
* Social-Media-Strategie und Beratung,
* Redaktions- und Contentplanung,
* Konzeption, Produktion und Bearbeitung von Kurzvideos,
* Dreharbeiten vor Ort,
* Schnitt, Untertitel, Grafiken, Thumbnail- und Caption-Erstellung,
* Veröffentlichung von Inhalten auf vereinbarten Plattformen,
* optional Community-Management, Werbeanzeigenmanagement und sonstige Marketingdienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur **Dienstleistungen**, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Insbesondere schuldet die Agentur keine bestimmte Anzahl von Views, Reichweite, Leads, Probefahrten, Terminen, Verkäufen oder einen bestimmten Return on Ad Spend.
(4) Die Agentur ist innerhalb des vereinbarten Briefings und der Vorgaben des Kunden in der kreativen, technischen und organisatorischen Umsetzung frei.
(5) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(6) Werbebudgets, Mediabudgets, Plattformkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Kosten für externe Sprecher, Models, Darsteller, Stockmaterial, Musiklizenzen, Requisiten oder sonstige Fremdkosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich so geregelt ist.
(7) Termine und Umsetzungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Plantermine.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und rechtzeitig zu erbringen.
(2) Der Kunde stellt der Agentur insbesondere rechtzeitig zur Verfügung:
* einen verbindlichen Ansprechpartner,
* alle erforderlichen Informationen, Freigaben und Unterlagen,
* Zugänge zu Social-Media-Konten, Werbekonten oder sonstigen Tools, soweit erforderlich,
* Fahrzeugdaten, Modellbezeichnungen, Preise, Aktionen, Leasing-/Finanzierungsdaten und sonstige vertriebsrelevante Informationen,
* Logos, CI-Vorgaben, Hersteller- oder Händler-Branding-Guidelines,
* Locations, Fahrzeuge, Personal und gegebenenfalls Drehgenehmigungen.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Logos, Bilder, Videos, Musikstücke, Texte und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte, Einwilligungen und Freigaben vorliegen.
(4) Der Kunde gewährleistet ferner, dass abgebildete oder gefilmte Personen wirksam in die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen eingewilligt haben, soweit eine solche Einwilligung erforderlich ist.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
(6) Soweit Inhalte dem Kunden zur Freigabe übermittelt werden, hat der Kunde diese innerhalb von **2 Werktagen** nach Zugang zu prüfen und in Textform freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben, sofern die Agentur den Kunden bei Übersendung ausdrücklich auf die Freigabewirkung hingewiesen hat.
(7) Änderungswünsche nach bereits erteilter Freigabe sowie Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
§ 4 Produktionsablauf, Korrekturen, Drehtage
(1) Vereinbarte Dreh- und Produktionstermine sind verbindlich zu koordinieren.
(2) Verschiebt oder storniert der Kunde einen bereits abgestimmten Drehtermin kurzfristig, hat er die bis dahin angefallenen Fremd- und Reisekosten sowie einen angemessenen Ausfallaufwand zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat die Verschiebung oder Stornierung nicht zu vertreten.
(3) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind pro Content-Stück bis zu 2 Korrekturschleifen enthalten. Weitergehende Korrekturen, konzeptionelle Neuaufsetzungen oder nachträgliche Zusatzwünsche sind gesondert zu vergüten.
(4) Bei laufenden Retainer- oder Monatspaketen verfallen nicht abgerufene Leistungsanteile, insbesondere nicht wahrgenommene Drehtage oder nicht genutzte Kontingente, jeweils zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Veröffentlichung, Plattformen, Werbeanzeigen
(1) Soweit die Agentur Inhalte im Namen oder für Rechnung des Kunden veröffentlicht oder Werbeanzeigen schaltet, erfolgt dies auf Basis der vom Kunden freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte und Informationen.
(2) Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen, Account-Deaktivierungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, Google oder sonstigen Drittanbietern, sofern die Agentur diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(3) Werbebudgets und Plattformkosten sind vom Kunden zu tragen und – soweit nicht anders vereinbart – unmittelbar an den jeweiligen Plattformbetreiber zu zahlen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, Kampagnen, Anzeigen, Inhalte und Veröffentlichungszeitpunkte nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vereinbarten Strategie anzupassen, soweit dies aus technischen, plattformbezogenen oder performancebezogenen Gründen sinnvoll erscheint.
§ 6 Rechtliche Verantwortung des Kunden
(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten, Kampagnen, Werbeanzeigen, Captions, Gewinnspielen, Preisangaben, Leasing- oder Finanzierungsangeboten, Impressum, Datenschutztexten oder sonstigen rechtlichen Pflichtangaben.
(2) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit aller freigegebenen oder zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Maßnahmen.
(3) Dies gilt insbesondere für:
* wettbewerbsrechtliche Vorgaben,
* markenrechtliche und urheberrechtliche Vorgaben,
* Persönlichkeitsrechte,
* datenschutzrechtliche Vorgaben,
* herstellerspezifische Werberichtlinien,
* Pflichtangaben im Kfz-Bereich, insbesondere zu Preisen, Aktionen, Leasing-/Finanzierungsmodellen sowie – soweit einschlägig – Verbrauchs-, Stromverbrauchs-, CO₂- und Energiekostenangaben.
(4) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden veranlassten, freigegebenen oder bereitgestellten rechtswidrigen oder fehlerhaften Angabe, Information oder Maßnahme beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von der Agentur individuell für ihn erstellten und final freigegebenen Endergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst das Nutzungsrecht insbesondere die Verwendung auf den eigenen Social-Media-Kanälen, Websites, Werbekonten und sonstigen eigenen Marketingkanälen des Kunden.
(3) Rohmaterial, unbearbeitete Videodateien, Projektdateien, Schnittdateien, Templates, Skripte, Strategiepapiere, Kampagnenstrukturen, interne Arbeitsstände und sonstige Vorstufen bleiben im Eigentum bzw. bei den Rechten der Agentur, sofern deren Überlassung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Enthalten Inhalte Bestandteile von Drittanbietern, insbesondere Musik, Fonts, Stockmaterial, Templates oder Plattform-Bibliotheken, gelten insoweit ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Agentur schuldet keine darüber hinausgehenden Rechte.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
§ 8 Referenznennung
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firmenname, Logo und öffentlich zugänglichen Informationen als Referenz zu nennen.
(2) Die Agentur ist ferner berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und die für den Kunden erstellten Inhalte als Arbeitsproben zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Vertraulichkeit oder ein Referenzausschluss vereinbart wurde.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, sind laufende Vergütungen monatlich im Voraus, Projektvergütungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Fremd- und Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Spesen, Plattformkosten, Mediabudgets, Lizenzkosten und sonstige Drittanbieter-Kosten, sind vom Kunden gesondert zu tragen.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei einmaligen Projektleistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Zahlung.
(2) Bei laufenden Leistungen gilt die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine zusätzliche Formvorgabe oder die Nutzung eines gesonderten Formulars ist nicht erforderlich.
(6) Bereits begonnene, bestellte oder verbindlich eingeplante Leistungen sowie angefallene Fremdkosten sind im Falle der Kündigung anteilig bzw. vollständig zu vergüten, soweit sie bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbracht oder ausgelöst wurden.
§ 11 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
(1) Soweit ausnahmsweise ausdrücklich eine werkvertragliche Leistung vereinbart wurde, hat der Kunde die jeweilige Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und innerhalb von 7 Werktagen in Textform abzunehmen oder konkrete Mängel mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(4) Die Agentur erhält im Fall berechtigter Mängelrügen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
§ 12 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die Agentur ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
(4) Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Sofern für einzelne Leistungen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien diesen gesondert abschließen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an die Agentur rechtmäßig erfolgt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 19.03.2026